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Kinder- und Jugendarzt Dr. med. Frank Kirchner Slcherweg 1, 88267 Vogt Telefon 07529 / 3366
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Vorsorgeuntersuchungen
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U1 bis U9: Von der Geburt bis zur Einschulung hat Ihr Kind zehn Termine beim Kinderarzt, die von den Krankenkassen bezahlt werden. Worauf bei den U-Untersuchungen geachtet wird, erfahren Sie in unserem Überblick.
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U1: bei Geburt Diese erste Untersuchung wird meist direkt nach der Geburt durchgeführt. Ein wichtiger Bestandteil ist der sogenannte APGAR-Wert, (so genannt nach der amerikanischen Ärztin Virginia Apgar). Es werden ein und fünf Minuten nach der Geburt jeweils von 0 bis 2 Punkte für 5 verschiedene Aspekte des Allgemeinzustandes des gerade eben Neugeborenen vergeben, und zwar für die Atmung (A), den Puls (P), die Reflexe beim Absaugen (G für "Grimassieren"), die Farbe der Haut (A für englisch "appearance") sowie für den Muskeltonus (R). In Krankenhäusern wird oft auch aus einigen Tropfen Nabelschnurblut der pH-Wert des Blutes und andere Parameter bestimmt, um einen objektiveren Wert für den Zustand des Kindes zu erhalten. Ist ein Kinder- und Jugendarzt anwesend, wird er eine eingehendere Untersuchung des Kindes vornehmen.
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U2 - zwischen dem 3. und 10. Lebenstag Die zweite U-Untersuchung wird meist kurz vor der Entlassung aus dem Krankenhaus gemacht. Wichtige Fragen: Hat das Baby eine Neugeborenengelbsucht entwickelt? Funktioniert der Stoffwechsel? Arbeitet die Schilddrüse richtig? Dazu wird dem Baby Blut aus der Ferse entnommen (Stoffwechsel-Screening- Test) und im Labor untersucht. Außerdem gibt’s eine Stillberatung und eine ausführliche Anamnese: Liegen erbliche Krankheiten vor wie Hüftleiden, Allergien oder Herzerkrankungen?
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U3 - in der 4. bis 6. Lebenswoche Jetzt steht die Entwicklung der Sinne im Vordergrund: Kann das Baby Gegenstände mit den Augen fixieren, zeigt es Schreckreaktionen nach lauten Geräuschen (wenn beispielsweise ein Spielzeug auf den Boden fällt)? Außerdem wird das Kind erneut gemessen und gewogen, um zu sehen, ob es richtig zunimmt. Der Arzt prüft, ob es in Bauchlage kurze Zeit den Kopf heben kann und ob sich die Beinchen in der Hüfte gut bewegen lassen. Hinzu kommt eine Ultraschalluntersuchung der Hüfte.
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U4 - im 3. bis 4. Lebensmonat Spätestens zur vierten U-Untersuchung wird der Kinderarzt mit den Eltern über Routine im Alltag sprechen (schlafen, füttern) und über das Elternsein: Was kann man gegen Schlafmangel tun? Gibt's Unterstützung im Haushalt? Beim Baby wird der Arzt erneut die Sinne beobachten: Lächelt es zurück? Verfolgt es Gegenstände mit dem Auge? Wendet es seinen Kopf Geräuschquellen zu? Aber auch die Motorik wird geprüft: Setzt das Baby seine Arme in Bauchlage als Stütze ein? Kann es den Kopf im gestützten Sitzen schon selbst halten? Ab der 10. Lebenswoche kann mit Impfungen begonnen werden.
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U5 - im 6. bis 7. LebensmonatJetzt zeigt Ihr Baby, was es alles kann: Es darf sich auf den Bauch drehen, mit den Händen abstützen, nach Dingen greifen und sie weitergeben. Und es darf drauflos brabbeln, um möglichst verschiedene Laute und Geräusche zu bilden. Außerdem interessiert den Arzt, ob es fremdelt: Kann es unbekannt von vertraut unterscheiden? Gut so, das spricht für eine altersgemäße Entwicklung. Die Eltern informiert der Kinderarzt über die Umstellung auf Beikost. Falls in der Familie gehäuft Allergien, Asthma oder Neurodermitis vorkommen, berät er auch zum Thema hypoallergene Ernährung. Außerdem gibt er Tipps,wie typische Verletzungsgefahren im Haushalt vermieden werden können.
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U6 - im 10. bis 12. Lebensmonat Inzwischen ist der Radius des Babys gewachsen, deshalb geht es bei der U6 um die neuen Fähigkeiten: Kann das Baby sich am Schrank hochziehen? Geht es die ersten Schritte an der Hand oder an Möbeln entlang? Kann es kurzzeitig selbständig stehen? Feinmotorisch wird der Pinzettengriff geprüft (Krümelpicken), gemeinsam werden erste Türmchen gebaut (benützt es beide Hände?). Neben dem Check einzelner Organe rückt nun das Sprachvermögen in den Vordergrund: Spricht das Kind zweisilbige Wörter wie Mama oder dada (meist ohne Sinnbezug), und imitiert es verschiedene Sprachlaute?
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U7 - im 21. bis 24. Lebensmonat Kann Ihr Kind sicher laufen, sich bücken und wieder aufrichten? Kann es mit geringer Unterstützung oder einseitigem Festhalten Treppen steigen? Die Feinmotorik prüft der Arzt durch Schlüssel-Schloss- oder Steck- Spiele, dann überprüft er, ob das Kind einfache Gegenstände benennen und kleine Anweisungen ausführen kann. Der Wortschatz sollte jetzt 20 bis 50 Wörter umfassen, die Sprachfähigkeit variiert noch: Manche Kinder bilden Ein-Wort-Sätze, die sie gestisch unterstützen, andere Kinder formulieren Vier- bis Sechs-Wort-Sätze.
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U7a: 34. bis 36. Lebensmonat Schwerpunkte der Vorsorgeuntersuchung U7a sind das Erkennen und Behandeln von Sehstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien. Zusätzlich wird auch überprüft, ob das Wachstum, z.B. der Wirbelsäule, ohne Störungen verläuft. Der Kinder- und Jugendarzt berät Sie auch, ob Ihr Kind reif für den Kindergarten ist.
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U8 - im Alter von 3 1/2 bis 4 Jahren Nun steht die Kommunikation im Mittelpunkt: Wie verständlich ist die Sprache des Kindes? Kann es in ganzen Sätzen sprechen, bezeichnet es sich selbst mit "ich"? Wie ist sein Sozialverhalten: Nimmt es leicht Kontakt auf? Kann es sich gut konzentrieren? Jetzt klärt der Arzt die Eltern auch über Hyperaktivität auf und beschreibt, woran sie erkennen können, ob ein Kind Aufmerksamkeitsstörungen hat. Zum Testen der Feinmotorik darf das Kind Kleidungsstücke auf- und zuknöpfen; ein gutes Gleichgewicht zeigt sich am sicheren Einbeinstand und am weichen Abfedern beim Sprung vom Stuhl.
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U9 - fünftes bis sechstes Lebensjahr Im Jahr vor der Einschulung achtet der Arzt besonders auf die Sehfähigkeit, das Gehör, die Feinabstimmung der Bewegungen und die Fortentwicklung der Sprache. Wie ausdauernd kann das Kind spielen? Wie steht es um sein Sozialverhalten, um die psychische und emotionale Entwicklung. Sind Darm- und Blasenkontrolle in Ordnung? Kann sich das Kind allein an- und ausziehen? Besondere Beachtung gilt Größe und Gewicht.
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U10: 6 bis 7 Jahre Kinder- und Jugendärzte empfehlen zusätzlich zu den üblichen kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Kind die U10 (6 bis 7 Jahre). Sie soll die Lücke zwischen U9 (mit etwa 5 Jahren) und J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren) schließen. Schwerpunkte sind das Erkennen und ggf. Einleitung der Therapie von umschriebenen Entwicklungsstörungen (z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS: Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung). Diese Vorsorgeuntersuchung wird noch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die Rechnungen können jedoch bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht und von ihr im Rahmen von Bonusprogrammen und Leistungen der primären Prävention freiwillig erstattet werden.
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U11: 9 - 10 Jahre Kinder- und Jugendärzte empfehlen zusätzlich zu den üblichen kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Kind nun die U11 (9 bis 10 Jahre) mit den Schwerpunkten: Erkennen und Behandlungseinleitung von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien, gesundheitsschädigendem Medienverhalten. Diese Untersuchung soll u. a. der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen, aber auch gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen (u.a. Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung). Diese Vorsorgeuntersuchung wird noch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die Rechnungen können jedoch bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht und von ihr im Rahmen von Bonusprogrammen und Leistungen der primären Prävention freiwillig erstattet werden.
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J1: mit 13 Jahren Diese Vorsorgeuntersuchung bietet für Eltern nun letztmalig die Gelegenheit, den allgemeinen Gesundheits- und Entwicklungsstand ihrer Kinder vom Kinderarzt überprüfen zu lassen. Vor allem auf Grund der zunehmenden gesellschaftlichen Probleme (z. B. Lehrstellenmangel) herrscht bei manchen Jugendlichen eine Perspektivlosigkeit vor, die zugesundheits-gefährdendem Verhalten (z. B. Drogenmissbrauch) führen kann. Auch sind psychosomatische Erkrankungen sowie ein Anstieg der generellen Gewaltbereitschaft in diesem Alter zu beobachten. Daher wird die Untersuchung bei der J1 zu einem großen Teil aus einem Gespräch bestehen, in dem der Arzt versucht, die psychische Verfassung des Jugendlichen zu beurteilen. Fragen nach dem Gesundheitsverhalten (Rauchen, Sexualkontakte etc.) und der schulischen Leistung sind dabei ebenso wichtig wie die Einschätzung der Familiensituation (Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei Verwandten etc.). Sofern ein ausreichendes Vertrauensverhältnis zwischen dem Arzt und dem Jugendlichen besteht, können auch pubertätsspezifische Probleme besprochen werden. Weiterhin wird im Rahmen der J1 der Impfstatus des Patienten bestimmt, anstehende Auffrischungen z.B. gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Polio werden ausgeführt und fehlende Impfungen nachgeholt. Auf dem Prüfstand steht beispielsweise der Immunschutz gegen Hepatitis B, Meningokokken C, Windpocken sowie gegen Masern, Mumps und Röteln und Gebärmutterhalskrebs. Die Eltern werden daran erinnert, wie wichtig eine ausreichende Jodzufuhr für Jugendliche ist. Darüber hinaus erhält der Arzt durch eine Beurteilung der Schrift Hinweise auf feinmotorische Störungen.
Bei der körperlichen Untersuchung werden zuerst Größe und Gewicht ermittelt, um eventuelle Entwicklungsstörungen zu erkennen. Auch eine Blutdruckmessung wird vorgenommen. Bei entsprechender Neigung in der Familie sollte außerdem der Cholesteringehalt bestimmt werden. Eine Untersuchung der Geschlechtsorgane dient dazu, den körperlichen Pubertätsstatus zu beurteilen. Sehr wichtig ist in diesem Lebensalter auch die Überprüfung der Skelettentwicklung, die durch Haltungsfehler jetzt leicht beeinträchtigt werden kann. Die Ursache für eine falsche Haltung sind meist zu schwache Bauch- und Rückenmuskeln. Eine Bewegungseinschränkung der Hüfte sollte ebenfalls erkannt werden, da jetzt die letzte Möglichkeit zum therapeutischen Eingriff besteht. Nach Abschluss des Wachstums sind vorhandene Schäden kaum noch zu korrigieren.
Eltern sollten also ihre Kinder aus den genannten Gründen ermuntern zur J1 zu gehen. Der Kinderarzt hat dazu oftmals separate Jugendsprechstunden oder zumindest eigene Wartebereiche eingerichtet, wo die Kinder auch Gleichaltrige treffen und so die Scheu vor dem Arztbesuch verlieren. Eine elterliche Begleitung zur J1 ist nur in Ausnahmefällen zu empfehlen. Lieber informieren sich die Eltern später beim Kinderarzt über das Untersuchungergebnis. Bereits bei der Terminvergabe wird oft ein Fragebogen mitgegeben, der zu Hause, zusammen mit den Eltern, ausgefüllt werden kann. 28.01.02 ERD
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J2: 16 bis 17 Jahre Kinder- und Jugendärzte empfehlen zusätzlich zu den üblichen kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Kind mit etwa 16 Jahren die J2 (16 bis 17 Jahre) mit den Schwerpunkten: Erkennen und Behandlungseinleitung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen, Kropfbildung, Diabetes-Vorsorge, Sozialisations- und Verhaltensstörungen; begleitende Beratung bei der Berufswahl. Diese Vorsorgeuntersuchung wird noch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die Rechnungen können jedoch bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht und von ihr im Rahmen von Bonusprogrammen und Leistungen der primären Prävention freiwillig erstattet werden.
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